An den Eingängen werden Taschenkontrollen durchgeführt. Folgende Gegenstände sind auf dem Veranstaltungsgelände nicht zulässig und werden durch das Sicherheitspersonal beschlagnahmt und entsorgt:
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Flaschen, Becher, Krüge, Dosen oder sonstige Gegenstände, die aus Glas oder einem anderen zerbrechlichen, splitternden oder besonders hartem Material hergestellt sind
- Spraydosen, Gassprühdosen, ätzende, brennbare, färbende Substanzen oder Gefäße mit Substanzen die die Gesundheit beeinträchtigen oder leicht entzündbar sind (Ausnahme: handelsübliche Taschenfeuerzeuge)
- PET-Flaschen über 0,5 Liter
- Alkoholische Getränke aller Art
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sog. "harte" alkoholische Getränke
- Waffen jeder Art, scharfe und spitze Gegenstände, sämtliche Gegenstände, die als Waffen und Wurfgeschoss genutzt werden können
- Feuerwerkskörper, Leuchtkugeln, Rauchpulver und –bomben oder andere pyrotechnischen Gegenstände.
- Sperrige Gegenstände wie Leitern, Hocker, (Klapp-)Stühle, Kisten, große Taschen, Reisekoffer
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Größere Mengen von Papier oder Papierrollen
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Mechanisch betriebene Lärminstrumente wie z.B. Megaphone, Gasdruckfanfaren
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Tiere
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Laser-Pointer